Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind immer auf dem neuesten Stand, um unseren Kund:innen gerecht zu werden. Wir behalten uns das Recht vor, sie regelmäßig anzupassen, um sicherzustellen, dass sie stets transparent und aktuell sind.
Dramatherapie Bildungsinstitut GmbH
Unsere AGB gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote der Dramatherapie Bildungsinstitut GmbH (im Folgenden „DTI“). Die Anmeldung erfolgt online über unsere Website (www.dramatherapie.ch) oder schriftlich gemäß den nachfolgend aufgeführten Regelungen. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis mit diesen AGB, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind. Änderungen der AGB behalten wir uns vor. Für Verträge, die nach einer Änderung abgeschlossen werden, gelten die jeweils aktuellen Bedingungen; bereits bestehende Verträge bleiben unberührt.
1 Anmeldung / Aufnahmebedingungen
1.1 Ausbildung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldedossier an die Administration der dramatherapie.ch BildungsInstitut GmbH. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Aufnahme entscheidet die Studienleitung. Die Aufnahmebestätigung und weitere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen. Es gilt der in den Unterlagen aufgeführte Anmeldeschluss.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ausgebuchten Angeboten führt das DTI eine Warteliste und informiert bei frei werdenden Plätzen.
REGISTRIERUNG
Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt durch Einreichung eines Anmeldedossiers an die Studienleitung. Dieses muss enthalten:
- Ein Motivationsschreiben
- Einen Lebenslauf
- Relevante Diplome und Zeugnisse
AUFNAHME UND VERTRAGSABSCHLUSS
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Zulassungsbestätigung und können mit dem Grundlagenblock der Ausbildung starten. Während des Grundlagenblocks findet das Aufnahmegespräch statt. Dieses dient zur Studienplanung und zur Klärung von Ausbildungszielen und Anforderungen. Im Gespräch entscheiden die Bewerbenden, ob sie die Ausbildung absolvieren möchten. Wenn nichts gegen eine Aufnahme spricht, sendet das DTI den Ausbildungsvertrag zur Unterschrift.
1.2 WEITERBILDUNG
REGISTRIERUNG
Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt über die Online-Formulare auf unserer Website oder schriftlich per E-Mail. Für umfassendere Weiterbildungsangebote wie den Grundlagenblock oder die Weiterbildung in kunstorientierter Supervision wird zusätzlich ein Antragsformular zugesendet.
VERBINDLICHKEIT
Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung.
1.3 DATENSCHUTZ
Die Daten der Teilnehmenden werden vertraulich und DSGVO-konform verarbeitet. Sie werden ausschließlich zur Abwicklung der Anmeldung, Verwaltung und Durchführung der Angebote genutzt.
2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STORNIERUNG
2.1 PREISE UND LEISTUNGEN
Die angegebenen Preise gelten für die jeweils ausgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsangebote. Sie verstehen sich ohne Unterkunft und Verpflegung, sofern nicht anders angegeben. Das Unterrichtsmaterial ist in den Kosten inbegriffen, ausgenommen Intensivseminar.
2.2 AUSBILDUNG – STORNIERUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
ZAHLUNGSWEISE
Das Kursgeld ist halbjährlich, aufgeteilt in zwei Raten, im Voraus zu entrichten. Andere Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Ab Zulassungsbestätigung für den Grundlagenblock: siehe 2.3
Nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags: 100 % der Gesamtkosten
VERPFLICHTUNG UND RÜCKTRITT
Studierende verpflichten sich, mindestens ein Ausbildungsjahr (Niveau 1–3) zu absolvieren. Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist nur mit einer schriftlichen Kündigung mindestens 3 Monate vor Ende eines Ausbildungsjahres möglich. Bei vorzeitigem Austritt während eines Ausbildungsjahres wird der volle Ausbildungsjahresbetrag fällig und nicht zurückerstattet.
KULANZREGELUNG
Das Ausbildungscurriculum orientiert sich an den aktuellen Vorgaben der OdA ARTECURA. Bei Absenzen können diese Kontaktstunden nicht zurückerstattet werden.
Wer später in einen laufenden Lehrgang einsteigt, kann nach Absprache mit der Studienleitung ergänzende Seminare buchen, um das Curriculum zu komplettieren.
Wenn Studierende wegen Krankheit an der Teilnahme eines Seminars verhindert sind, benötigt das DTI eine Absage vor Seminarbeginn. Das DTI kann ein Arztzeugnis verlangen.
Weitere unumgängliche Absenzen müssen bis 30 Tage vor Seminarbeginn mit dem DTI abgesprochen werden.
In oben genannten Fällen kann beim DTI beantragt werden, ganze Seminare nach Möglichkeit innerhalb der Zeitdauer des Lehrgangs gegen eine Bearbeitungsgebühr und eine allfällige Preisdifferenz nachzuholen.
Im Rahmen von 10% pro Modul können Studierende eigenverantwortlich entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen oder das Versäumte in der Selbstlernzeit nacharbeiten.
Die 10% Regelung gilt für unvorhergesehene Abwesenheiten. Sie entbindet die Studierenden nicht davon, sich für 100% des Curriculums zu verpflichten und sich für die Zwischen- und Schlussprüfungen vorzubereiten.
2.3 WEITERBILDUNG – STORNIERUNG
ZAHLUNGSWEISE
Die Seminargebühren sind spätestens einen Monat vor Seminarbeginn zu begleichen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Zahlung vor Seminarbeginn fällig.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Ab 3 Monate vor Seminarbeginn: 10 % der Seminarkosten.
Ab 2 Monate vor Seminarbeginn: 20 % der Seminarkosten.
Ab 1 Monat vor Seminarbeginn: 50 % der Seminarkosten.
Ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 80 % der Seminarkosten.
Am Seminartag: 100 % der Seminarkosten.
SONDERREGELUNGEN
Wird eine Ersatzperson von der Warteliste nachrücken, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 an.
Im Krankheitsfall kann – bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses – eine Gutschrift in Höhe von 50 % (abzüglich Bearbeitungsgebühr) beantragt werden, die für zukünftige Seminarzahlungen angerechnet wird.
3 ANNULLIERUNG DURCH DAS DTI
Das DTI behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Beginn aus folgenden Gründen abzusagen:
- Unzureichende Teilnehmendenzahl
- Höhere Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen)
- Unvorhersehbare personelle Ausfälle
- Behördliche Vorgaben
Bereits geleistete Zahlungen werden in vollem Umfang zurückerstattet; Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Bei kurzfristigen Absagen wird ein alternatives Angebot unterbreitet.
Für organisatorische Änderungen (z. B. Verschiebung von Lektionen, Dozierendenwechsel) wird keine Preisanpassung gewährt.
Die Studienleitung behält sich das Recht vor, den Ausbildungsvertrag aufzulösen, wenn wesentliche Vertragsbedingungen oder persönliche Anforderungen an einen kunsttherapeutischen Beruf nicht erfüllt werden. In solchen Fällen werden bereits durchgeführte Seminare verrechnet und zusätzlich eine Aufwandentschädigung von CHF 300 erhoben.
4 FINANZIELLE BESTIMMUNGEN
4.1 AUSBILDUNG
PREISANPASSUNGEN
Die Preise richten sich nach den aktuellen Ausschreibungen und können jährlich an die Teuerung oder veränderte Curricula angepasst werden. Änderungen werden rechtzeitig vor Beginn des nächsten Ausbildungsniveaus bekannt gegeben.
RÜCKERSTATTUNGEN
Rückerstattungen sind ausgeschlossen, wenn der Unterricht aufgrund von Krankheit der Lehrperson oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse entfällt.
UNTERBRECHUNGEN
Bei längeren Unterbrechungen (z. B. Krankheit, Elternschaft) besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Falls möglich wird die Ausbildung mit dem nachfolgenden Ausbildungsgang fortgesetzt.
4.2 WEITERBILDUNG
RÜCKERSTATTUNG
Einzelseminare und andere Weiterbildungsangebote sind grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig – ausser im Fall eines Veranstaltungsausfalls durch das DTI oder bei höherer Gewalt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Seminargebühren sind am auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten. Für Seminare sind keine Ratenzahlungen möglich. Umfangreichere Weiterbildungsangebote können in Raten bezahlt werden.
TEILNAHME AN INFOVERANSTALTUNGEN
Diese sind kostenlos.
5 AUSSCHLUSSKRITERIEN
Das DTI behält sich vor, Teilnehmende aus dem Ausbildungsprogramm auszuschließen, wenn:
- Die vertraglich vereinbarten Studienleistungen nicht erbracht werden
- Gesundheitliche, disziplinarische oder ethische Gründe dies erforderlich machen
Ein Ausschluss führt zum Verlust eines etwaigen Anspruchs auf Rückerstattung.
Betroffene Teilnehmende haben das Recht, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern und Beschwerde einzulegen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird
6 UNTERRICHTSFORMEN
Das DTI verpflichtet sich, die Vorgaben des Bundes (insbesondere des BAG) sowie kantonale Bestimmungen einzuhalten.
LEHRFORM
Der Unterricht findet primär als Präsenzveranstaltung statt. Je nach Situation kann jedoch auf Fernunterricht (z. B. Webinare) umgestellt werden. Beide Formen gelten als gleichwertig.
ÄNDERUNGEN
Bei Änderungen des Unterrichtsformats oder geringfügigen Anpassungen der Unterrichtszeiten wird den Teilnehmenden rechtzeitig Mitteilung erteilt. Eine Preisanpassung erfolgt hierbei nicht.
7 UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG
Die Organisation von Unterkunft und Verpflegung obliegt den Teilnehmenden.
Eventuelle Stornokosten für bereits reservierte Unterkünfte (z. B. in Seminarzentren mit Vollpension) sind direkt mit den jeweiligen Anbietern zu klären.
Reservierungen gelten als verbindlich und unterliegen den Stornobedingungen der jeweiligen Anbieter.
8 VERANTWORTUNG
VERTRAGSDAUER
Der Ausbildungsvertrag gilt für die gesamte Dauer des gebuchten Angebots.
VERANTWORTUNG
Die Verantwortung für den Umgang mit den während der Teilnahme gewonnenen Erfahrungen und Lernprozessen liegt grundsätzlich bei den Teilnehmenden. Teilnehmende anerkennen, dass die Aus- und Weiterbildungsangebote des DTI zu intensiven Selbsterfahrungen führen können. Sie sind daher verpflichtet, ihre körperliche und psychische Belastbarkeit bei der Anmeldung offenzulegen und sich auf eventuelle therapeutische Prozesse einzustellen.
9. ZERTIFIKATE UND AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNGEN
Nach erfolgreichem Abschluss der Aus- oder Weiterbildung wird – bei Erfüllung der Mindestanwesenheit (90 %) – ein Ausbildungsnachweis oder eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Zertifikate und Teilnahmebestätigungen werden erst nach vollständiger Zahlung aller Studien- und Seminargebühren ausgehändigt.
AUSBILDUNGSSPEZIFISCH
Modulzertifikate gemäß den Anforderungen der OdA ARTECURA werden nach Einreichung und Prüfung des Portfolios vergeben.
ERSATZDOKUMENTE
Bestellungen von Kopien (z. B. bei verloren gegangenen Zertifikaten und Teilnehmendenbestätigungen) werden mit CHF 30 pro Exemplar verrechnet.
AUSSERORDENTLICHE PRÜFUNGEN
Prüfungen außerhalb der regulären Prüfungszeiten (z. B. bei Wiederholungen, Versäumnis oder Krankheit) sind kostenpflichtig. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Aufwand und Bedarf einer fristgerechten Anmeldung sowie der Genehmigung durch die Studienleitung. Für nicht bestandene Prüfungen, die wiederholt werden müssen, sind die Gebühren im Promotionsreglement geregelt
10 BILDMATERIAL
Während den Aus- und Weiterbildungen kann das DTI Fotografien anfertigen, auf denen einzelne Personen identifizierbar sind.
Das Bildmaterial wird grundsätzlich nicht zu Werbezwecken genutzt. Eine Verwendung zu eigenen Zwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen.
11 SPRACHE
UNTERRICHTSSPRACHEN
Die primären Unterrichtssprachen sind Deutsch, Französisch und Englisch. Bei Bedarf werden Übersetzungen bereitgestellt; weitere Details finden Sie in der jeweiligen Seminarausschreibung.
PRÜFUNGEN UND FALLSTUDIEN
Alle Prüfungen und Fallstudien erfolgen in deutscher oder französischer Sprache.
12 ORTE UND VERANSTALTUNGSORTE
HAUPTSITZ
Das DTI hat seinen Hauptsitz in St. Gallen, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs.
VERANSTALTUNGSORTE
Seminare finden am Hauptsitz sowie in angemieteten Räumlichkeiten in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz statt. Den genauen Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Seminarausschreibung.
ÄNDERUNGSVORBEHALT
Das DTI behält sich vor, den Veranstaltungsort aus organisatorischen Gründen zu ändern. In einem solchen Fall werden die betroffenen Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
13 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Das DTI übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände oder Schäden, die während der Teilnahme an unseren Veranstaltungen entstehen.
Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Unfall-, Haftpflicht- und Annullierungskostenversicherung) verantwortlich.
14 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist St. Gallen.
RECHT
Es gilt Schweizer Recht.
KONTAKT
DRAMATHERAPIE BILDUNGSINSTITUT GMBH
Hauptsitz: St. Gallen
Website: www.dramatherapie.ch
STAND: APRIL 2025